Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Überprüft durch das Bundeskartellamt Gesch.- Nr.B 3 – 776 000 – A – 35 / 69

Die Detektei ist verpflichtet, den ihr erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt auszuführen. Eine weitergehende Haftung wird für die Detektei und ihre Mitarbeiter ausgeschlossen; insbesondere wird nicht für Entschließungen gehaftet, die aufgrund eines Berichtes der Detektei gefaßt werden.

Die Art und Weise der Durchführung des erteilten Auftrages bestimmt allein die Detektei nach pflichtgemäßen Ermessen. Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Detektei ist – soweit ein bestellter Erfolg herbeigeführt worden ist – Werkvertrag, sonst hinsichtlich der Leistung der Detektei Dienstvertrag.

Soweit nicht anders vereinbart, verpflichtet sich die Detektei, mindestens einen Bericht in schriftlicher Form zu erstatten. Für den aufgrund von ungenauen oder falschen Tatsachen entstandenen Ermittlungsbericht haftet der Auftraggeber im vollen Umfang. Für alle Ermittlungsergebnisse wird keine Gewähr übernommen.

Alle Berichte der Detektei werden in Wahrnehmung berechtigter Interessen erteilt, sind nur für den Auftraggeber bestimmt und von diesem streng vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber haftet bei verein- barungswidriger Weitergabe eines Berichtes an Dritte. Die Detektei unterliegt der Schweigepflicht.

Im Rahmen eines erteilten Auftrages darf die Detektei niemals gegen die Interessen des Auftraggebers tätig werden. Ergibt sich im Laufe der Durchführung eines Auftrages eine Interessenkollision, so darf die Detektei unter Hinweis darauf den Auftrag zurückgeben. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe der Informanten der Detektei.

Unwahre Angaben des Auftraggebers berechtigen die Detektei zur Kündigung. Bei vorzeitiger Beendigung des Auftragsverhältnisses hat die Detektei Anspruch auf das bis zum Wirksamwerden der Kündigung an- gelaufene Honorar und auf Erstattung der bis dahin entstandenen Auslagen.

Die Geltungmachung eines weitergehenden Vertrauensschadens bleibt nicht ausgeschlossen. Die Erledigung des Auftrages wird von einer 50 % tigen Vorschußzahlung abhängig gemacht. Die Restzahlung hat mit der Übergabe des Berichtes zu erfolgen. Pauschalzahlungen werden bei vorzeitiger Beendigung ( nach 50%iger Erledigung ) nicht erstattet.

Für die Nachtzeit ( 20.00 bis 08.00 Uhr ) kann nach Vereinbarung zum Stundenhonorar ein angemessener Zuschlag kommen. Auslandstätigkeiten bleiben Sonder-Zuschläge vorbehalten. Hotelübernachtungen, Spesenberechnungen und Reisekosten werden gesondert vereinbart und individuell den gegenwärtigen Umständen angepasst.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Tätigkeit der Detektei in gleicher Sache nicht selbst tätig zu werden oder Dritte tätig werden zu lassen. Wird die Detektei infolge Ausführung des Auftrages in Prozessen oder sonstigen Verfahren durch Anhörung oder schriftliche Berichterstattung in Anspruch genommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Zeitaufwand und die Auslagen gemäß den Sätzen der Detektei zu vergüten.

Vom Gericht für die Inanspruchnahme gezahlte Entschädigungen sind auf die Vergütung der Detektei anzurechnen.

Die Schweigepflicht kann bei ausstehenden Zahlungen den Umständen entsprechend aufgehoben werden. Der Auftraggeber versichert mit Unterzeichnung des Auftrages, daß er keine staatsgefährdenden oder gesetzwidrigen Ziele mit dem Auftrag verfolgt.

Gerichtsstand und Erfüllungsort: Berlin